Hallo Liebe Gartenfreunde und Gartenfreundin,

hier neu Informationen der GENERALI - Kleingartenversicherung.

 

Glasschäden / Pauschale

 

Da in der Grundversicherung (Rahmenvertrag) lediglich Einfachverglasung bis 3qm versichert ist, ist zu beachten, dass für eine vorhandene Mehrscheiben-Isolierverglasung-(Thermopane) unbedingt die Glaspauschale in Höhe von 15Euro (ohne qm-Beschränkung) mit abgeschlossen werden muss. Bei der Schadenregulierung kann es ansonsten zu Problemen kommen, denn die GENERALI achtet neuerdings penibel darauf, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Für ein beschädigtes Fenster mit Isolierverglasung - ohne die dazugehörige Pauschale-, entfällt im Schadensfall jegliche Erstattung. Selbst für den Fall, dass der VN bereit ist, die Differenz zwischen Einfachverglasung und der teureren Thermopane-Ausführung zu übernehmen, wendet die GENERALI geltendes Versicherungsrecht an.

Denn wenn vor dem Schaden bereits eine andere Verglasung vorhanden war, so ist die Scheibe nicht gedeckt!!!

Es besteht dann Versicherungsschutz für die Scheibe!!!

Der Kunde hat dann auch keinen Anspruch auf die Kosten einer einfachen Scheiben!!!

 

Neue Pakete/ Antragsformulare

In KW 31 gehen Ihnen per Post die neuen Paketformulare zu. Die Änderungen beziehen sich lediglich auf die neuen Beiträge in der Sturm- und Hagelversicherung (25% statt 30% - Sonderrabatt). Die Jahreprämie erhöht sich nur geringfügig.

 

Reparatur eines E/D- Schadens an der Laube

 

Die Reparaturkosten sind in der jüngsten Vergangenheit erheblich gestiegen, so dass es immer häufiger vorkommt, dass die für eine Regulierung zur Verfügung stehende Entschädigungssumme nicht ausreicht. Um Ärger mit dem Gartenfreund zu vermeiden, weisen Sie diesen bei der Schadenanzeigenaufnahme daraufhin, dass die Beauftragung eines Handwerkers nach vorheriger Freigabe durch den GENERALI Kleingartenversicherungsdienst erfolgt. Die GENERALI behält sich vor, selbst einen Handwerker aus der vorhandenen Datei mit der Reparatur zu beauftragen. Dieser arbeitet in der Regel in dem vorgegebenen Erstattungskostenrahmen, erstellt die benötigten Fotos und rechnet mit der GENERALI, nach einem zuvor erbrachten KVA, direkt ab. Alles Vorteile für den geschädigten Gartenfreund.

 

Änderung der Betreuer-/ Agenturangaben

 

Aus haftungsrechtlichen Gründen wird auf alelen relevanten Dokumenten nur noch die Agentur-Nr. ohen Nennung des Namens des jeweiligen Versicherungsobermannes bzw. der Versicherungsobfrau zusammen mit dem in der Haftung stehenden Makler (Maske & loeck) als Betreuer vermerkt. Sie als Versicherungsobleute haben den Status eines Tippgebers. Für eine evtl. Falschberatung o. a. können Sie auch somit nicht haftbar gemacht werden. Die GENERALI setzt mit dieser Maßnahme Vorgaben der BaFin (Aufsichtsbehörde/ Versicherungswirtschaft) um. Auf die Provision hat diese Änderung selbstverständlich keinen Einfluss.

 

Mit freundlichem Gruß

Versicherungsdienst für Kleingärtner

 

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